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Kostenvoranschläge

13 Juni 2008 49 views 2 Kommentare

(rant)

Ein Thema, das mich immer wieder aufregt ist die Bezahlung von Kostenvoranschlägen. Dein Mobiltelefon geht kaputt - für die Einschätzung der Kosten darfst du 40 € bezahlen. Eine Delle im Auto? Der Kostenvoranschlag 30€, wird aber bei der Reparatur verrechnet. Fernseher? Kühlschrank? Frag lieber nicht. So ließe sich das ewig fortsetzen. Lustig ist immer die Begründung für dieses - ungesetzliche - Vorgehen.

Gerade habe ich mich mit dem Verkäufer meines Mobiltelefones gestritten, es klappert. Ich wollte wissen was wohl das wohl kosten würde - er meinte allein der Kostenvoranschlag käme 40 €. 10 Minuten streiten. Seine Begründung:

Ich so: Warum ist das so?

Er so: Kostenvoranschläge kosten , weil es Arbeit macht sie zu erstellen.

Ich so: Und wie ist das bei Angeboten?

Er so: Na, die machen keine Arbeit.

Aha. Schön, das wir das geklärt haben. Weil er (als Mobiltelefon- und ISPfachhändler) auch meine Frage nach den Emaileinstellungen meines Mobiles nicht beantworten konnte habe ich den DrecksLaden sofort verlassen. Warum ich so dämlich nachgefragt habe? Zum einen ist es so, dass ich für Kunden auch schon öfter Kostenvoranschläge erstellt habe - ohne zu verlangen. Natürlich. Zum anderen steht etwas völlig anderes im Gesetz:

Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Eine Vergütungspflicht kann sich nur aus einer Individualvereinbarung, nicht aus allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.
(§ 632 Absatz 3 BGB)

Dankenswerter weise müssen diese sich dann wenigstens an die Vereinbarung halten - oder über Veränderungen und Gründe informieren. Es bleiben zwei Dinge: niemals Festpreis vereinbaren. Und am besten immer einen Handwerker suchen, der sich das Angebot nicht bezahlen lässt.

Mehr Infos hier.

Und Fahrradfahrer, die ständig gegen die STVO verstoßen hab ich auch gefressen. Aber so was von. Wo ich schon mal beim schimpfen bin. So als Fahrradfahrer.

(/rant)

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2 Kommentare »

  • Analyze said:

    Fein in WirtschaftsRecht I aufgepasst: Ein Kaufvertrag sind zwei aufeinander abgestimmte Willenserklärungen. Der Kostenvoranschlag ist das “invitatio ad offerendum” - die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, nämlich “Ja, ich mach das”, oder “Nein, ich mach das nicht..” - die wichtige Willenserklärung von seitens des Kunden fehlt allerdings noch… 1:58 Uhr und ich bete Unistoff vor mir her.. man verzeihe mir irgendwelche Fehler.

  • ml (author) said:

    Das kann ich leider nicht beurteilen, dazu fehlt mir das Fachwissen. Ich ärgert nur dieses Mentalität … und die Tatsache dass ich nicht weiß ob das früher anders war. Also in der guten, alten, neuen, schlechten Zeit :)

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